Regeln für die Produktzertifizierung

In Profi Cert v.o.s. gelten für alle Tätigkeiten und Verfahren der Konformitätsbewertung und der freiwilligen Zertifizierung gemäß der tschechischen Gesetzgebung / Richtlinien und EU-Verordnungen die folgenden Regeln.

Die Zertifizierungsstelle verfügt über eigene Richtlinien und Verfahren, nach denen sie ihre Tätigkeiten unparteiisch, objektiv und diskriminierungsfrei ausführt. Die Verfahren und Regeln sind im Qualitätshandbuch, in der Qualitätspolitik und in den methodischen Richtlinien detailliert beschrieben.

Profi Cert v.o.s. führt aus:

1. freiwillige Zertifizierung von Produkten nach Zertifizierungsprogramm 2:

Dieses Schema beinhaltet die Typprüfung und Überwachung des zertifizierten Produktes während der Gültigkeit des Zertifikates.

  • Produktmuster, die von der Zertifizierungsstelle angefordert werden,
  • Untersuchung von Produktmustern – Bestimmung von Eigenschaften durch Prüfung oder Bewertung,
  • Bewertung – Überprüfung der Ergebnisse von Prüfberichten anhand von Vorschriften und Spezifikationen,
  • Entscheidung der Zertifizierungsstelle über die Zertifizierung,
  • Ausstellung eines Zertifikats und/oder Berechtigung zur Verwendung der Zertifizierungsmarke,
  • Überwachung durch Prüfung, Inspektion des Produkts anhand von Mustern, die im Werk oder beim Kunden entnommen werden

Zertifizierungsverfahren

Antrag

Der Kunde beantragt die Zertifizierung, indem er das entsprechende Antragsformular mit den beigefügten technischen Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle einreicht. Antragsformulare finden Sie unter
www.proficert.cz/zadost. Die Zertifizierungsstelle prüft den Antrag und die technischen Unterlagen und bewertet die Kompetenz und Befähigung. Ist das Ergebnis der Überprüfung positiv, schlägt die Zertifizierungsstelle einen Vertrag vor (Bedingungen, technische Vorschriften, die für die Konformitätsbewertung geeignet sind, Prüfumfang, Inspektion des Produktionsmanagementsystems, Preis, Bedingungen und andere Verpflichtungen, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers).

BEWERTUNG

Nach der gegenseitigen Bestätigung des Vertrages und der Erfüllung der Vertragsbedingungen beginnt die Zertifizierungsstelle mit der Durchführung der Bewertung (Stichproben, Prüfungen, Audits, Inspektionen) gemäß den in den methodischen Richtlinien der Zertifizierungsstelle festgelegten internen Verfahren.

ÜBERPRÜFUNG

Die Zertifizierungsstelle prüft die im Rahmen des Evaluierungsprozesses gewonnenen Erkenntnisse, Informationen und Ergebnisse, fasst sie in entsprechenden Abschlussberichten zusammen und informiert den Auftraggeber mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Entscheidungen

Die Zertifizierungsentscheidung wird von der Zertifizierungsstelle auf der Grundlage des Ergebnisses der Evaluierung getroffen. Im Falle eines positiven Evaluierungsergebnisses stellt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat aus. Im Falle einer freiwilligen Zertifizierung ist das Zertifikat 5 Jahre lang gültig. Bei Bauprodukten hat das Zertifikat eine unbegrenzte Gültigkeit.

ÜBERWACHUNG

Die Überwachung der zertifizierten Produkte erfolgt in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm. Bei einem freiwilligen Zertifikat erfolgt die Überwachung mindestens zweimal während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats durch die Prüfung einer Probe des zertifizierten Produkts. Bei Bauprodukten erfolgt die Überwachung in jährlichen Abständen in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm (Prüfung des stichprobenartig geprüften Produkts, Überprüfung des Produktionsmanagementsystems).

Änderungen mit Auswirkungen auf die Zertifizierung

Der Auftraggeber muss die Zertifizierungsstelle unverzüglich über Änderungen informieren, die die Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen betreffen. Die Zertifizierungsstelle muss auch den Auftraggeber über Änderungen der Zertifizierungsanforderungen informieren. Änderungen können die weitere Gültigkeit des Zertifikats beeinflussen.

Beendigung, Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung

Die Bedingungen der Zertifizierungsstelle für die Erteilung, Aufrechterhaltung, Erweiterung, Einschränkung und den Entzug der Zertifizierung sind in den internen Richtlinien der Zertifizierungsstelle festgelegt.

BEDINGUNGEN, RÜCKNAHME

Jede interessierte Partei – Kunde, Lieferant oder andere Parteien – hat das Recht, Einwände oder Beschwerden und Einsprüche bezüglich der Tätigkeiten oder Ergebnisse der Zertifizierungsstelle zu erheben. Der Beschwerdeführer muss seine Einwände, Beschwerden oder Einsprüche innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der betreffenden Tätigkeit oder wie in einem beiderseitig geschlossenen Vertrag vereinbart schriftlich einreichen. Die Beschwerde bzw. der Einspruch muss den Namen und die Anschrift des Beschwerdeführers, eine kurze Beschreibung des Gegenstands der Beschwerde/Beschwerde und die Unterschrift des Beschwerdeführers enthalten. Falls sie unvollständig ist, wird der Beschwerdeführer aufgefordert, die fehlenden Angaben zu vervollständigen. Die Fristen und Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden/Einsprüchen sind im Qualitätshandbuch und in den Rechtsvorschriften, nach denen die Zertifizierungsstelle ihre Tätigkeit ausübt, beschrieben. Die Zertifizierungsstelle muss Beschwerden/Beanstandungen unverzüglich, diskriminierungsfrei und unparteiisch behandeln.

Eine Beschwerde/Berufung ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Profi Cert v.o.s.,
Nové sady 988/2
602 00 Brno – Staré Brno

Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Marek Vidlička, mobil: +420 608 718 187, E-Mail: [email protected]